Die Rechtsbasis des gewerblichen Buchhalters | |||
Die Dienstleistung des gewerblichen
Buchhalters hat der Gesetzgeber schon seit 1981 in § 6
Ziff. 3, 4 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Das Kontieren
der lfd. Geschäftsvorfälle eines Unternehmen,
das Erfassen mit leistungsfähigen und professionellen
EDV-Programmen und das Auswerten und Ausdrucken sind das
Angebot des selbstständigen Buchhalters. Viele Büros
erbringen auch Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung,
Büroorganisation und Controlling. Mehr Leistung um
einen interessanten Preis. Welcher Unternehmer lässt
sich da nicht gerne ein Angebot machen?
Das Buchführungsbüro und Ihr Steuerberater Die Arbeit eines Buchführungsbüros endet dort, wo die des Steuerberaters
beginnt: bei der Beratung und beim Jahresabschluß.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses übertragen Sie die Daten einfach an Ihren Steuerberater. Dieser
arbeitet gern mit Unterlagen eines Buchführungsbüros, denn sie sind übersichtlich und klar
gegliedert.
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